UNSER ANGEBOT

ICH HABE FOLGENDE..

Hier können Sie sich zielgerichtet über die Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Diagnose informieren!


REHABILITATIONSVERFAHREN: AHB / AGM

Anschlussheilbehandlung (AHB) /
Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM):

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche Rentenversicherung / Knappschaft Bahn See und die Krankenkassen bieten nach bestimmten Akut-Erkrankungen eine Anschlussrehabilitation an. Ziel ist es, den Patienten im Anschluss an eine akute Behandlung im Krankenhaus wieder an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens heranzuführen. Es gilt hierbei, verloren gegangene Funktionen wiederzuerlangen und/ oder bestmöglich zu kompensieren.

Als Anschlussheilbehandlung (AHB) werden ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bezeichnet, die in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausbehandlung beginnen. Eine Anschlussrehabilitation kommt für Patienten, die noch nicht rehabilitationsfähig sind, nicht in Betracht. Sie ist eine Rehabilitationsleistung, die sich unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie wird also nur für Versicherte erbracht, die innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Krankenhausbehandlung in eine von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen anerkannte Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.

Ist der Beginn der medizinischen Rehabilitation innerhalb dieser Zeit ärztlicherseits noch nicht indiziert, so kann der Arzt des Krankenhauses eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) einleiten. Der Beginn dieser AGM wird individuell vom behandelnden Arzt festgelegt.

Privatversicherte Patienten, welche weiterhin freiwillig ihre Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, können nur eine AGM in Anspruch nehmen.

Bei Versicherten der Rentenversicherung Mitteldeutschland und Knappschaft Bahn See sowie der Krankenkassen wird der Beginn der medizinischen Rehabilitation nach Genehmigung der Kostenträger in Abstimmung mit der Empfehlung des behandelnden Arztes und der Reha-Einrichtung festgelegt.

Indikationen:

Bei Vorliegen der folgenden Indikationen kommt eine Anschlussheilbehandlung in Betracht:

  • - Wirbelsäulen-Syndrome einschließlich Bandscheibenvorfall mit radikulärer Syptomatik
  • - Zustand nach Bandscheibenoperation
  • - Zustand nach endoprothetischer Versorgung des Hüft-, Knie- oder Schultergelenkes
  • - Zustand nach Amputationen
  • - Zustand nach operierter komplexer Instabilität des Kapsel-Bandapparates des Kniegelenkes
  • - Zustand nach operativer Versorgung von Rotatorenmanschettensyndrom, habitueller Schulterluxation, chronischer Schultersteife
  • - Zustand nach Frakturen der großen Röhrenknochen mit Gelenkbeteiligung
  • - Zustand nach stabilisierenden oder korr. Operationen an der WS oder konservativ versorgter Wirbelfrakturen
  • - Zustand nach größeren Umstellungsoperationen

Der Antrag:

Sind Sie berufstätig oder arbeitssuchend, dann stellt der zuständige Krankenhausarzt oder der Sozialdienst einen Antrag zur AHB bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Eine Aufnahme erfolgt direkt im Anschluss an die stationäre Rehabilitationsbehandlung, ein Aufnahmetermin sollte vom Krankenhaus vereinbart werden.
Sind Sie berentet, stellt der zuständige Krankenhausarzt einen Antrag auf AHB bei der zuständigen Krankenkasse. Ist dort eine Kostenübernahme zugesichert, kann ein zeitnaher Aufnahmetermin in unserer Einrichtung vereinbart werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei uns, an den sogenannten Servicestellen sowie im Bereich Infos für Ärzte / Downloads.

Die Ziele:

Unsere Therapiekonzepte für Rehabilitanden in der Leistungsträgerschaft der Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die Deutsche Rentenversicherung / Knappschaft Bahn See) orientieren sich an der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. In der Leistungsträgerschaft der Krankenkassen sind Primärziele die Verminderung der alltagsrelevanten Fähigkeitsstörungen.

Die Therapieplanung:

Nachdem Sie sich im Empfangsbereich gemeldet haben, erfolgt die ärztliche Eingangsuntersuchung durch unser Ärzteteam. Die Untersuchung ist die Voraussetzung für die Erstellung eines individuellen Therapieplanes.

Der Erste Tag:

Ihr erster Tag im ARC Dresden beginnt mit einer Führung durch unsere Räumlichkeiten sowie mit einer Vorstellung der Behandlungsmöglichkeiten. Jeder Patient erhält dann seinen individuellen Therapieplan.

Die Therapiedauer:

Die tägliche Therapiedauer beträgt 4-6 Stunden, bitte rechnen Sie mit einer Gesamtrehabilitationsdauer von drei bis vier Wochen. Je frühzeitiger Sie die Termine bei uns vereinbaren, desto schneller und optimaler können wir Ihren Tagesablauf planen.
Einen Mittagssnack halten wir für Sie bereit.

Die Therapieelemente:

Therapieelemente sind Anwendungen aus dem Bereichen Krankengymnastik, medizinische Trainingstherapie, arbeitsplatzbezogene Therapie, physikalische Therapie, Ergotherapie und Neurologie. Wichtige Bestandteile sind weiterhin psychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung, Ernährungsberatung, Gesundheitsvorträge sowie Hilfsmittel- und Schienenberatung.

Ihr Behandlungsteam:

Um eine umfassende Rehabilitation gewährleisten zu können, arbeiten verschiedene Berufsgruppen interdisziplinär zusammen. Unser Rehabilitationsteam setzt sich zusammen aus Fachärzten der Orthopädie, Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Physiotherapeuten, Sportlehrern, Bewegungstherapeuten, Ergotherapeuten, Diätassistenten und Rehabilitationsberatern.

Fahrdienst:

Das ARC Dresden verfügt im Rahmen der AHB über einen Fahrdienst. Auskunft erteilt Ihnen unsere Anmeldung.